Was sind die wichtigsten Verstöße gegen das BtmG?
Damit das Betäubungsmittelgesetz für Sie etwas anschaulicher wird, sollen an dieser Stelle die wichtigsten Merkmale des Grundtatbestandes vorgestellt werden. Gemein ist den verschiedenen Merkmalen, dass sie in § 29 Abs. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können.
- Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (bandenmäßig und bewaffnet)
- Der Besitz von Drogen nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ohne entsprechende Erlaubnis
- Das Herstellen von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
- Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
- Der Anbau von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
- Abgeben, Veräußern und sonstiges Sichverschaffen von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG