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Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Fachanwalt für Strafrecht

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Was sind die wichtigsten Verstöße gegen das BtmG?

Damit das Betäubungsmittelgesetz für Sie etwas anschaulicher wird, sollen an dieser Stelle die wichtigsten Merkmale des Grundtatbestandes vorgestellt werden. Gemein ist den verschiedenen Merkmalen, dass sie in § 29 Abs. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können.

  • Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (bandenmäßig und bewaffnet)
  • Der Besitz von Drogen nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ohne entsprechende Erlaubnis
  • Das Herstellen von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
  • Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
  • Der Anbau von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
  • Abgeben, Veräußern und sonstiges Sichverschaffen von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Kontakt

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Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Telefon Büro: 030 / 609 857 413

Telefon Notfall: 0163 / 9133 940
(bei Verhaftung oder Durchsuchung)

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Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden. 

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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Eine Kontrolleinheit des Zollamtes hatte bei der Deutschen Post Kontrollen von Postsendungen durchgeführt und im Rahmen dessen ein an unsere Mandantin adressiertes Paket geöffnet und in diesem in einem Plastikbeutel verschweißte Drogen aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin wandte sich daher umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in ihrem Fall. 

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Urteile
Anwalt für Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Besitzen nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus.

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Anwalt für Strafrecht: Vollrausch

Ein Vollrausch im Sinne des § 323a Abs. 1 StGB wird dann bedingt vorsätzlich herbeigeführt, wenn der Täter es bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt und dadurch seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert.

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