Wie hoch ist das Strafmaß oder die Strafe bei einem Verstoß gegen das BtMG?
Welche Strafe bei einem Verstoß gegen das BtMG zu erwarten ist, hängt zunächst von dem Ihnen gemachten Vorwurf ab.
Die Grunddelikte des § 29 BtMG sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Im Falle des Vorwurfs eines Verbrechenstatbestandes gem. § 29a BtMG ff droht das Betäubungsmittelgesetz immer eine Freiheitsstrafe an. Eine Geldstrafe ist zunächst nicht möglich.
Die Verbrechenstatbestände des § 29a BtMG sind mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre.
Wird Ihnen ein Verstoß gegen § 30 BtMG vorgeworfen, so steht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren im Raum.
Mit der höchsten Strafe sind schließlich die Tatbestände des § 30a BtMG bedroht. Für ihre Verwirklichung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor.